Alles zur Impfung gegen Covid 19
Sehr geehrte Patienten,
Die Grippeimpfung ist endlich da, bitte lassen Sie sich baldmöglichst impfen, um Ihr Immunsystem auch gegenüber dem Coronavirus zu stärken!
Zwischen der Grippeimpfung und der Impfung gegen Covid 19 sollen mindestens 14 Tage liegen. Deshalb machen Sie baldmöglichst Gebrauch davon.
Wo finde ich Informationen zur Impfung gegen Covid 19: Risiken, Nebenwirkungen, Allergie etc. ?
Wo und wann kann ich mich für die Impfung gegen Covid 19 anmelden?
Jetzt!
1) Am besten online: https://impfzentren.bayern/citizen/
Helfen Sie bitte älteren Mitmenschen dabei, die nicht so gut mit dem Internet umgehen können.
2) Bürgertelefon des LRA nur für über 80 jährige, falls online nicht möglich ist. : 08551/57-470
3) Telefonanmeldung für alle anderen nur falls online nicht möglich ist: 116/117
Bringen Sie das von uns gegebenfalls ausgestellte Attest zur Priorisierung zum Impftermin mit. (Nicht vorab faxen/ mailen!)
Ihre Vorerkrankungen oder andere Gruppenmerkmale geben Sie vorab bitte online über die Eingabemaske des Impfzentrums mit .
Wer wird in welcher Reihenfolge geimpft?
Aktuell: Folgende Personen haben mit höchster Priorität (1) Anspruch auf Schutzimpfung
1. Personen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben,
2. Personen, die in stationären Einrichtungen zur Behandlung, Betreuung oder Pflege älterer oder pflegebedürftiger Menschen behandelt, betreut oder gepflegt werden oder tätig sind,
3. Personen, die im Rahmen ambulanter Pflegedienste regelmäßig ältere oder pflegebedürftige Menschen behandeln,betreuen oder pflegen,
4. Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit einem sehr hohen Expositionsrisiko in Bezug auf dasCoronavirus SARS-CoV-2 tätig sind, insbesondere auf Intensivstationen, in Notaufnahmen, in Rettungsdiensten,als Leistungserbringer der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung, in den Impfzentren im Sinne von § 6Absatz 1 Satz 1 sowie in Bereichen, in denen für eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 relevante aerosolgenerierende Tätigkeiten durchgeführt werden,
5. Personen, die in medizinischen Einrichtungen regelmäßig Personen behandeln, betreuen oder pflegen, bei denenein sehr hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht, insbesondere in der Onkologie oder Transplantationsmedizin.
Alle weiteren Prioritäten finden Sie hier in der am 08.02.21 geänderten Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronavirus-Impfverordnung–CoronaImpfV) :
Wer braucht ein ärztliches Attest von seinem Hausarzt, um höher priorisiert werden zu können?
Die in § 3 Nummer 2 und § 4 Nummer 2 der Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2(Coronavirus-Impfverordnung–CoronaImpfV) genannten Personen, bei denen krankheitsbedingt ein sehr hohes, hohes oder erhöhtes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem CoronavirusSARS-CoV-2 nach §§ 3 und 4 besteht, benötigen ein ärztliches Zeugnis über das Vorliegen dieser Erkrankung.
Das sind unter den Personen mit hoher Priorität (2) (neben 1. Personen, die das 70. Lebensjahr vollendet haben),
2. folgende Personen, bei denen ein sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheits-verlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht:
a) Personen mit Trisomie 21,
b) Personen nach Organtransplantation
c) Personen mit einer Demenz oder mit einer geistigen Behinderung oder mit schwerer psychiatrischer Erkrankung, insbesondere bipolare Störung, Schizophrenie oder schwere Depression,
d) Personen mit malignen hämatologischen Erkrankungen oder behandlungsbedürftigen soliden Tumorerkrankungen, die nicht in Remission sind oder deren Remissionsdauer weniger als fünf Jahre beträgt,
e) Personen mit interstitieller Lungenerkrankung, COPD, Mukoviszidose oder einer anderen, ähnlich schweren chronischen Lungenerkrankung,
f) Personen mit Diabetes mellitus (mit HbA1c ≥ 58 mmol/mol oder≥ 7,5%),
g) Personen mit Leberzirrhose oder einer anderen chronischen Lebererkrankung,
h) Personen mit chronischer Nierenerkrankung
i) Personen mit Adipositas (Personen mit Body-Mass-Index über 40),
j) Personen, bei denen nach individueller ärztlicher Beurteilung aufgrund besonderer Umstände im Einzelfall ein sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht,
Vom Patienten zu ernennen sind:
3. bis zu zwei enge Kontaktpersonen a) von einer nicht in einer Einrichtung befindlichen pflegebedürftigen Person nach den Nummern 1 und 2 und nach § 2 Absatz 1 Nummer 1, die von dieser Person oder von einer sie vertretenden Person bestimmt werden, b) von einer schwangeren Person, die von dieser Person oder von einer sie vertretenden Person bestimmt werden,
und unter den Personen mit erhöhter Priorität (3) neben Personen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben,
2. Personen, bei denen ein erhöhtes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2besteht:
a) Personen mit behandlungsfreien in Remission befindlichen Krebserkrankungen, wenn die Remissionsdauer mehr als fünf Jahre beträgt
b) Personen mit Immundefizienz oder HIV-Infektion, Autoimmunerkrankungen oder rheumatologische Erkran-kungen,
c) Personen mit einer Herzinsuffizienz, Arrhythmie, einem Vorhofflimmern, einer koronaren Herzkrankheit oderarterieller Hypertonie,
d) Personen mit zerebrovaskulären Erkrankungen, Apoplex oder einer anderen chronischen neurologischen Er-krankung,
e) Personen mit Asthma bronchiale, f) Personen mit chronisch entzündlicher Darmerkrankung,
g) Personen mit Diabetes mellitus (mit HbA1c < 58 mmol/mol oder< 7,5%),h) Personen mit Adipositas (Personen mit Body-Mass-Index über 30),
i) Personen, bei denen nach individueller ärztlicher Beurteilung aufgrund besonderer Umstände im Einzelfall ein erhöhtes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem CoronavirusSARS-CoV-2 besteht,
3. bis zu zwei enge Kontaktpersonen von einer nicht in einer Einrichtung befindlichen pflegebedürftigen Person nach den Nummern 1 und 2, die von dieser Person oder von einer sie vertretenden Person bestimmt werden,
Chronisch erkrankte Patienten unserer Praxis können sich ab sofort kostenfrei bei uns ein Attest über ihre chronische Erkrankungen zur Vorlage bei der Impfbehörde zur Priorisierung (auch per Email) bestellen und 3 Werktage später in der Praxis abholen oder sich per Email /Post zusenden lassen (Voraussetzung: Patient der Praxis und vorliegende Versicherungskarte).
Weitere Informationen unter:
https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/impfung/
Mit freundlichen Grüßen,
Das Team der Arztpraxen Riedlhütte Neuschönau